B. Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 wandte sich das Grundbuchamt B.______ (nachfolgend Grundbuchamt) an die Ehegatten A.______ und wies sie darauf hin, dass die Frist zur Erbringung des Nachweises, dass alle Voraussetzungen zur Steuerbefreiung vorliegen, am 6. Januar 2018 ungenutzt verstrichen sei. Das Grundbuchamt gewährte den Ehegatten eine nicht erstreckbare Nachfrist von 30 Tagen für die Einreichung von Unterlagen. Daraufhin ersuchten die Ehegatten mit Eingaben vom 7. respektive 8. Februar 2018 um nachträgliche Befreiung von der gestundeten Handänderungssteuer. Dem ausgefüllten Formular legten sie eine aktuelle Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde (EG) C.__