A. Die Ehegatten A.______ kauften am 6. Januar 2015 das Grundstück C.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft (vgl. Kaufvertrag vom 5. Dezember 2014 sowie Grundbuchanmeldung vom 6. Januar 2015). In ihrer Selbstdeklaration der Handänderungssteuer vom 9. Dezember 2014 führten sie als Bemessungsgrundlage einen Betrag von Fr. 170‘000.– auf und ersuchten um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 27. April 2015 wurde die Stundung gemäss der Selbstdeklaration für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 3’060.– gewährt.