32 der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) anlehne. Diese Bestimmungen würden ebenfalls die Errichtung einer Dienstbarkeit vorsehen und seien analog anzuwenden. Schliesslich weisen die Beschwerdeführenden darauf hin, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Art. 213 Abs. 5 GBR genehmigt hat.