B. Die Einwohnergemeinde A. ______, handelnd durch den Gemeinderat, und B. ______ erhoben am 1. Mai 2018 gemeinsam bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ; vorher: Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion) Beschwerde gegen die Teilabweisungsverfügung des Grundbuchamtes vom 29. März 2018. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Eintragung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch gemäss Anmeldung. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 4. Juni 2018 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 2018 an ihren Rechtsbegehren fest. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: