BSG 721.0) i.V.m. Art. 213 Abs. 5 des Baureglements der Gemeinde A. ______ (GBR) zulässige bauliche Erweiterungsmöglichkeit von zwei Wohnungen (bzw. Stockwerkeinheiten) auf die dritte Wohnung übertragen werden. Mit Verfügung vom 29. März 2018 wies das Grundbuchamt die Grundbuchanmeldung in Bezug auf die Eintragung der Grunddienstbarkeit ab. Zur Begründung führte es aus, die Grunddienstbarkeit sei nicht eintragungsfähig.