A. Notar D. ______ meldete am 10. Juli 2017 im Auftrag von B. ______ beim Grundbuchamt C. ______ (nachfolgend Grundbuchamt) die Begründung von Miteigentum mit Ausgestaltung zu Stockwerkeigentum mit Dienstbarkeitserrichtung zur Eintragung ins Grundbuch an (Eintragung auf A. ______ Gbbl. Nr. 1000, Beleg 2000). Mit Schreiben vom 22. August 2017 forderte das Grundbuchamt den Notar auf, bezüglich eines Nebenraums eine Nachtragsbeurkundung vorzunehmen und die angemeldete Bereinigung von Anmerkungen sowie die Errichtung der Grunddienstbarkeit «Nutzungsübertragung» zurückzuziehen.