Die Vermietung sei aus Sicht des Eigentümers kein Wohnzweck, sondern ein kommerzieller Zweck. Das Grundbuchamt verweist dabei auf den Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 für die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des HG.