Am 15. Februar 2018 reichten A.______ und B.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundete Handänderungssteuer sowie die Hauptwohnsitzbestätigungen der Einwohnergemeinde C.______ ein. Auf Rückfrage des Grundbuchamtes hin teilten sie diesem mit Schreiben vom 8. März 2018 mit, im Dachgeschoss des von ihnen seit Bezug im Dezember 2015 ununterbrochen und persönlich genutzten Hauses befinde sich eine separate Wohnung, welche sie seit dem 15. Juni 2016 an Dritte vermieten.