A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 18. Mai 2015 erwarben A.______ und B.______ das Grundstück C.______-Gbbl. Nr. 1000 zu je ½ Miteigentum. Mit Datum vom 10. Juli 2015 stellten A.______ und B.______ beim zuständigen Grundbuchamt ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 21. Juli 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 13‘293.45 und stundete die Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.