Ausserdem sei ihm bestätigt worden, dass er mit einem eingeschriebenen Brief ein Gesuch um Fristerstreckung einreichen könne. Weil er mit den Umbauarbeiten am Haus aber noch viel zu tun gehabt habe und ihm wissentlich nie mitgeteilt worden sei, dass er sein Gesuch um Fristerstreckung bis spätestens Ende 2017 einreichen