Im Oktober 2017 habe er dann festgestellt, dass die von ihm selbst vorgenommenen Umbauarbeiten und die Wohnung bis Ende 2017 nicht fertig sein werden. Aus diesem Grund habe er damit begonnen, Abklärungen bezüglich der Fristerstreckung für die Stundung der Handänderungssteuer zu tätigen und im Zuge dessen auch beim Grundbuchamt angerufen. Durch dieses Telefongespräch habe er erfahren, dass er bereits von Anfang an die Möglichkeit gehabt hätte, eine Frist von vier Jahren zu beantragen. Ausserdem sei ihm bestätigt worden, dass er mit einem eingeschriebenen Brief ein Gesuch um Fristerstreckung einreichen könne.