ne constitue pas un motif suffisant de restitution du délai (c. 2.3 s.). Sachverhalt A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 21. Dezember 2016 erwarb A.______ das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000. Gleichzeitig mit der Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt vom 29. Dezember 2016 stellte A.______ ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 30. März 2017 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 4‘050.– und stundete diese für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs.