Ob ein Pfandrecht auf einem Grundstück eingetragen und schliesslich zulasten des Grundeigentümers ausgeübt, d.h. mittels einer Betreibung verwertet werden kann, hängt also unter anderem von der Rechtmässigkeit der Handänderungssteuer ab. Gleichwohl bezieht sich die unmittelbare Wirkung der Veranlagungsverfügung einzig auf das Verhältnis zwischen dem zahlungspflichtigen Steuerschuldner einerseits und dem Grundbuchamt andererseits, weswegen grundsätzlich nur der Steuerschuldner zur Anfechtung der Veranlagungsverfügung berechtigt ist.