3 schwerte Grundeigentümer nicht ein- und dieselbe Person oder Gesellschaft sein (vgl. auch CASANOVA/ZWEIFEL, Schweizerisches Steuerverfahrensrecht, Direkte Steuern, 2008, § 30 N. 47). Ob ein Pfandrecht auf einem Grundstück eingetragen und schliesslich zulasten des Grundeigentümers ausgeübt, d.h. mittels einer Betreibung verwertet werden kann, hängt also unter anderem von der Rechtmässigkeit der Handänderungssteuer ab.