Der Erwerb von Anteilsrechten an einer Immobiliengesellschaft unterliegt der Handänderungssteuer, wenn die Erwerberin oder der Erwerber die Mehrheitsbeteiligung erreicht. Sie oder er schuldet die Steuer. Zur Sicherung der Steuer kann auf dem Grundstück der Immobiliengesellschaft, deren Anteilsrechte erworben wurden, ein gesetzliches Grundpfandrecht eingetragen werden. Als betroffene Grundeigentümerin kann diese rügen, die Handänderungssteuer, welche die Grundlage für die Eintragung bildet, sei nicht korrekt, obschon sie im Steuerveranlagungsverfahren nicht Partei war (E. 2).