4 im eigenen Namen Einsprache und Beschwerde führen können (Vortrag der Justizdirektion an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates des Kantons Bern betreffend die Revision des Gesetzes betreffend die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben [HPAG], in Tagblatt des Grossen Rates 1991, Beilage 43, S. 5).