W ALDMANN, in: Niggli/Uebersax/Wiprächtiger/Kneubühler [Hrsg.], Basler Kommentar zum BGG, 3. Aufl. 2018, N 28 zu Art. 89 BGG). Das Bundesgericht hat sich in seiner Rechtsprechung mehrmals mit der Beschwerdelegitimation eines Notars auseinandergesetzt. In einem älteren Entscheid bejahte das Bundesgericht eine Beschwerdebefugnis des Notars gegen eine verweigerte Eintragung einer Kaufrechtsvereinbarung in das Grundbuch. Nach Ansicht des Gerichts umfasst die Frage, ob diese Vereinbarung im Grundbuch vorgemerkt werden kann, gleichzeitig die Frage nach der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde.