C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 5. März 2018 erhebt Notar A.______ mit Datum vom 8. März 2018 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) mit dem Antrag, die Veranlagungsverfügung vom 5. März 2018 sei aufzuheben und die Frist für den Nachweis der