Mit Schreiben vom 26. April 2017 teilte das Grundbuchamt Notar A.______ mit, das dem Wunsch nach «Korrektur» nicht einfach entsprochen werden könne, da auf dem Formular betreffend Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum (GB- Formular 2a) das Feld, wonach das als Hauptwohnsitz dienende Grundstück unüberbaut sei, nicht angekreuzt worden sei. Es wurde den Grundeigentümern empfohlen, vor Ablauf der Frist beim Grundbuchamt ein Gesuch um Fristverlängerung einzureichen. Am 28. Februar 2018 stellte Notar A.______ beim Grundbuchamt ein Gesuch um Verlängerung der Frist für die Einreichung des Wohnsitznachweises bis zum Ab-