Da die Eigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten im Mai des laufenden Jahres den Neubau beziehen würden, werde der Nachweis für die Befreiung von der Handänderungssteuer im Mai 2019 gesetzeskonform erbracht werden. Mit Schreiben vom 26. April 2017 teilte das Grundbuchamt Notar A.______ mit, das dem Wunsch nach «Korrektur» nicht einfach entsprochen werden könne, da auf dem Formular betreffend Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum (GB- Formular 2a) das Feld, wonach das als Hauptwohnsitz dienende Grundstück unüberbaut sei, nicht angekreuzt worden sei.