B. Am 16. März 2017 ersuchte Notar A.______ namens seiner Klientschaft das Grundbuchamt, den Eintrag des Sicherungspfandrechts mit «Stundung auf 4 Jahre» zu korrigieren. Es sei festgestellt worden, dass die Handänderungssteuer für den Erwerb des Grundstücks D.______-Gbbl. Nr. 1000 bloss für drei statt für vier Jahre gestundet worden sei, obwohl eine Baulandfeststellung für die betreffende Parzelle Teil des Beleges 2818/2015 bildete. Da die Eigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten im Mai des laufenden Jahres den Neubau beziehen würden, werde der Nachweis für die Befreiung von der Handänderungssteuer im Mai 2019 gesetzeskonform erbracht werden.