Mit Datum vom 10. August 2015 stellten B.______ und C.______, vertreten durch Notar A.______, beim zuständigen Grundbuchamt (nachfolgend: das Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 25. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 1'871.10 und stundete sie in vollem Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs am 11. August 2015. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.