Sind die steuerlichen Folgen eines unbestrittenermassen korrekt verurkundeten Rechtsgeschäfts umstritten, stehen nicht Aspekte der notariellen Berufstätigkeit in Frage, die mit der spezifischen Funktion des Notars oder der Notarin als Urkundsperson zusammenhängen. Die Beschwerdebefugnis der Notare und Notarinnen ist in solchen Fällen nicht gegeben (E. 2). Impôt sur les mutations – Qualité pour recourir