11b Abs. 1 HG, welcher den Begriff «ausschliesslich» enthalte, nicht an. Das Grundbuchamt verweist dabei auf den Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 für die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer.