B. Mit Datum vom 29. November 2017 reichten B.______ und A.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundete Handänderungssteuer sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ ein. Auf Rückfrage des Grundbuchamtes hin teilten B.______ und A.______ dem Grundbuchamt mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 mit, ein abgetrennter Teil des Gebäudes werde von ihnen vermietet. Mit Verfügung vom 6. Februar 2018 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab, hob die Stundungsverfügung vom 10. August 2015 auf und legte B.______ und A.______