Mit Verfügung vom 10. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 21‘420.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14‘400.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.