A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 6. Juli 2015 erwarben B.______ und A.______ die Grundstücke C.______-Gbbl. Nrn. 1000 und 2000 zu je ½ Miteigentum. Mit Datum vom 16. Juli 2015 stellten B.______ und A.______ beim zuständigen Grundbuchamt (nachfolgend: das Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 10. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 21‘420.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14‘400.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.