2. Eine Kopie der Eingabe der Beschwerdeführenden vom 8. Januar 2019 geht zur Kenntnisnahme an das Grundbuchamt C.______. 3. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Grundbuchamtes C.______ vom 29. November 2017 wird aufgehoben und die Grundbuchgebühr auf Fr. 830.– festgesetzt. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 7