6 Der im Lieferschein Nr. TB-15222-2017 zur Kostenverfügung des Grundbuchamtes unter Mitteilungen (T54) aufgeführte Betrag von Fr. 2’020.– kann nach dem Gesagten und in Gutheissung der Beschwerde nicht eingefordert werden. Das Grundbuchamt hat deshalb eine neue Rechnung über den unbestrittenen Betrag von Fr. 830.– auszustellen.