Die Frage, ob selbstständiges und unselbstständiges Miteigentum bei ein und demselben Grundstück gemischt werden kann, ist in der Lehre umstritten (vgl. FLURINA HITZ, in Peter Breitschmid/Alexandra Jungo [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizerischen Privatrecht, 3. Aufl. 2016, Art. 655a N. 21 mit weiteren Hinweisen) und wurde vom Bundesgericht bisher offengelassen (vgl. BGE 130 III 306 E. 3.3.1). Nach der herrschenden Lehre kann an einem in Miteigentum stehenden Grundstück unselbstständiges und selbstständiges Miteigentum zugleich bestehen (vgl. JÜRG SCHMID, ZBGR 2010 S. 377 sowie LO- RENZ STREBEL, a.a.O., Art. 655a N. 8). Mit der dauernden Zweckbestimmung eines Miteigentumsanteils