2.3 Vorliegend hat das Grundbuchamt 101 Avisierungen an sämtliche vom Baurechts- und Miteigentumsverhältnis betroffenen Grundstückeigentümer vorgenommen. Diese Mitteilungen erfolgten aufgrund der Handänderung eines Miteigentumsanteils an einem Baurecht, der mit der erworbenen, vom selben Baurecht belasteten Stockwerkeinheit verknüpft ist. In der Folge stellte das Grundbuchamt den Beschwerdeführenden Fr. 2’020.– für die Avisierungen in Rechnung.