Am 30. November 2017 informiert das Grundbuchamt C.______ (nachfolgend Grundbuchamt) sämtliche vom Baurechts- und Miteigentumsverhältnis betroffenen Grundstückeigentümer über die Handänderung, wobei doppelte Avisierungen vermieden werden. Insgesamt versendet das Grundbuchamt 101 Mitteilungen. Mit Verfügung vom 29. November 2017 stellt das Grundbuchamt den Ehegatten A.______ hierfür Fr. 2’850.– in Rechnung; darin enthalten ist ein Betrag von Fr. 2’020.– für Mitteilungen.