HG während der zweijährigen ununterbrochenen, persönlichen und ausschliesslichen Nutzung des Grundstücks zum Wohnzweck das Eigentum des Erwerbers am Grundstück voraussetzt. Das ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch aus dem Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 für die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2013/3, Beilage 17), welcher unmissverständlich festhält, dass der Erwerber das ganze Grundstück «als Wohneigentum» selbst nutzen muss. Bei einer Ver-