Die Gesamtgutszuweisung aus Ehevertrag sei in Bezug auf die Handänderungssteuer mit dem in einem Todesfall resultierenden Eigentumsübergang aus Universalsukzession, welcher ebenfalls einen ausserbuchlichen Eigentumsübergang darstelle, gleichzusetzen. Laut den Merkblättern und Fällen der Grundbuchämter erfolge im Falle des Todes eines mit einer gestundeten Steuer belasteten Eigentümers während der zweijährigen Stundungsdauer kein Nachbezug der Steuer, wenn die Erben die Voraussetzungen des persönlichen Selbstbewohnens bis zum Ablauf der Stundungsfrist erfüllen. Es sei nicht ersichtlich, warum die in ihren zivilrechtlichen Rechtsfolgen identischen Fälle steuerrechtlich unterschiedlich