2 Mit Schreiben vom 24. November 2017 informierte das Grundbuchamt Rechtsanwältin B.______ über das korrekte Rechtsmittelverfahren und stellte gleichzeitig in Aussicht, es werde die irrtümliche Festsetzung der zu bezahlenden Handänderungssteuer auf Fr. 5‘580.– statt auf Fr. 5‘567.85 von Amtes wegen korrigieren. B.______ erklärte mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 namens und im Auftrag von A.______, an dem mit der Einsprache vom 4. April 2017 eingeleiteten Verfahren festzuhalten. Das Grundbuchamt leitete die Einsprache am 7. Dezember 2017 zuständigkeitshalber an das Rechtsamt der JGK weiter.