Am 8. März 2017 schloss A.______ mit seiner Ehefrau C.______ einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag, mit welchem die Ehegatten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eheschliessung die allgemeine Gütergemeinschaft als ihren Güterstand vereinbarten. Die beurkundende Notarin B.______ meldete den Ehevertrag gleichentags dem Grundbuchamt. Mit Verfügung vom 9. März 2017 wies das Grundbuchamt das Gesuch vom 1. Dezember 2016 um nachträgliche Steuerbefreiung teilweise ab, hob die Stundungsverfügung vom 20. Dezember 2016 teilweise auf und legte A.______ die Hälfte der gestundeten Handänderungssteuer zur Bezahlung auf.