Mit Verfügung vom 20. Dezember 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 11‘135.70 und stundete die veranlagte Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.