A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 23. September 2016 erwarb A.______ die Stockwerkeigentumswohnung D.______ 1 (D.______)- Gbbl. Nr. 1000 samt Autoeinstellplatz D.______ 1 (D.______)-Gbbl. Nr. 2000 zu Alleineigentum. Mit Gesuch vom 1. Dezember 2016 beantragte A.______ beim zuständigen Grundbuchamt die nachträgliche Steuerbefreiung sowie die Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 11‘135.70 und stundete die veranlagte Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.