5.3 Schliesslich vermögen die Beschwerdeführenden nicht darzulegen, inwiefern sie einen Anspruch aus dem verfassungsmässigen Vertrauensschutz geltend machen könnten. Insbesondere nicht zu überzeugen vermag ihre Argumentation, das massgebende Merkblatt der Grundbuchämter sei erst am 9. Februar 2016 und damit nach dem Einzug ihrer ersten Mieterin publiziert