11b HG zu vereinbaren bzw. rechtmässig ist. So ist die Präponderanzmethode zwar unbestrittenermassen ausschlaggebend bei der Beurteilung der Frage, ob eine Liegenschaft dem Privat- oder dem Geschäftsvermögen anzurechnen ist. Eine andere Fragte ist indessen, ob eine Liegenschaft auch ausschliesslich der Wohnnutzung dient und damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 11b HG erfüllt sind. Wie vorstehend unter Ziffer 4 bereits ausführlich dargelegt, ist für die JGK bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Verfügung aber letztlich einzig die gesetzliche Bestimmung von Art.