B. Die Ehegatten A. ______ bezogen am 18. Mai 2015 mit ihren Kindern ihr Haus an der E.______-Strasse 3. Im August 2015 vermieteten sie zwei Zimmer im Kellergeschoss an eine Drittperson für die Dauer eines Jahres. Nach Ablauf dieses Mietverhältnisses bezog eine weitere Person diese Räumlichkeiten. Mit Eingabe vom 2. Juni 2017 reichten die Ehegatten A. ______ beim Grundbuchamt den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein und legten ihm zwei Wohnsitzbestätigungen bei, ausgestellt durch die Einwohnergemeinde D. ______. Gemäss diesen haben die Ehegatten A. ______ am 18. Mai 2015 ihren Wohnsitz in der erworbenen Liegenschaft begründet.