Mit Verfügung vom 27. April 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 20'160.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14‘400.– für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.