Sachverhalt A. Die Ehegatten A. ______ kauften mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 9. April 2015 das Grundstück D. ______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft mit internen Anteilen zu je ½. Am 20. April 2015 stellten die Ehegatten A. ______ beim zuständigen Grundbuchamt C. ______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 27. April 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 20'160.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14‘400.– für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs.