b die Präponderanzmethode ist zwar unbestrittenermassen ausschlaggebend bei der Beurteilung der Frage, ob eine Liegenschaft dem Privat- oder dem Geschäftsvermögen anzurechnen ist. Eine andere Frage ist indessen, ob eine Liegenschaft auch ausschliesslich der Wohnnutzung dient und damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 11b HG erfüllt sind (Erw. 5.2). Impôt sur les mutations suite à l’acquisition d’un logement destiné à l’usage personnel