7 3.6 Weiter verweisen die Beschwerdeführer darauf, dass im Todesfalle eines Ehegatten dem überlebenden Ehegatten im Rahmen seines Erbteiles die Steuerbefreiung gewährt werde. Aus dem Vergleich mit dem Eigentumsübergang bei Erbgang können die Beschwerdeführer nichts zu ihren Gunsten ableiten: Der im Todesfall resultierende Eigentumsübergang aus Universalsukzession ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Beim Eigentumsübergang aus Ehevertrag und beim Eigentumsübergang aus Universalsukzession handelt es sich nicht um in zivilrechtlichen Rechtsfolgen identische Fälle.