Ausserdem hätten beide Ehegatten während mehr als zwei Jahren Wohnsitz in der fraglichen Liegenschaft. Damit würden sie den Willen des Gesetzgebers, wonach der Wohneigentumserwerb durch die Steuerbefreiung von der Handänderungssteuer bis zu einem Erwerbspreis von Fr. 800‘000.– bei Wohnsitzbegründung innerhalb eines Jahres für mindestens zwei Jahre erleichtert werde, umsetzen. Die Quotenänderung unter sich habe keine Auswirkungen, da sich beide Ehegatten im selben Steuerverfahren befänden und beide Ehegatten die Steuerbefreiungsvoraussetzungen erfüllen würden.