a VRPG beurteilt die JGK Verfügungen der Grundbuchämter. Die JGK ist damit für die Beurteilung der vorliegenden als Einsprache bezeichneten Eingabe gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 17. Juli 2017 zuständig. Die Eingabe vom 10. August 2017 wird als Beschwerde behandelt.