2 Verfügung folgend, mit Datum vom 10. August 2017 Einsprache beim Grundbuchamt und stellten darin folgenden Antrag: « Die gestundete und nicht erlassene Handänderungssteuer mit Zins und Gebühren von total CHF 6‘342.80 ist zu erlassen. Der unter Rückforderungsvorbehalt bezahlte Betrag von CHF 6‘342.80 ist mir mit Zins und Kostenfolgen für den Kanton Bern zurückzuerstatten.»