A. Die Ehegatten A.______ und B.______ kauften am 5. Januar 2015 das Grundstück D.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft mit den internen Anteilen von 9/10 (Ehemann) und 1/10 (Ehefrau) (vgl. Kaufvertrag mit Grundpfandvertrag vom 21. Juli 2014 sowie Grundbuchanmeldung vom 5. Januar 2015). In ihrer Selbstdeklaration der Handänderungssteuer vom 5. Januar 2015 führten sie als Bemessungsgrundlage einen Betrag von Fr. 780‘000.– auf und ersuchten um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum.