a Sowohl das Hauptbuch (Papier-Grundbuch, Grundbuch i.e.S.) wie auch die Grundbuchbelege sind Teile des Grundbuches (Grundbuch i.w.S.), wobei im Falle einer Einsichtnahme das Hauptbuch das notwendige Findmittel für die Belege darstellt. Die beiden Grundbuchteile werden daher zur Beurteilung der Qualifizierung als Archivgut als Einheit behandelt.